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Telefon: 04542 / 803-0
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Bauwesen Schretstaken

Im Abschnitt Bauwesen möchten wir alle Interessierten über möglichst viele Bereiche rund um das Thema "Bauen und Planen" in Schretstaken informieren. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Angebot nützliche Informationen bereitzustellen und sind für Ihre Anregungen dankbar.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der abrufbaren Informationen nicht gewährt werden kann.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amt Breitenfelde:

Amt Breitenfelde
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542 803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de

 

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen.

Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigungen.

Flächennutzungspläne:

Ursprungsplan

1. Änderung

2. Änderung

3. Änderung

4. Änderung

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Lärmschutzgutachten

Bebauungspläne:

3 - Planzeichnung Teil A

4 - Flurstück Püngelshof südlich der A-Paul-Weber-Straße - Planzeichnung Teil A

Begründung

Anlage 1 zur Begründung

Anlage 2 zur Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Lärmschutzgutachten

Bestandsplan Erschließung

Die Planunterlagen können Sie weiterhin auch während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache im Stadthaus Mölln, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, einsehen.

Bauordnung

Neben der Bauleitplanung sind ggf. weitere örtlichen Vorschriften oder Gegenheiten, die bei der Planung und der Durchführung eines Vorhabens bedeutend sein können, zu berücksichtigen.

Hierunter fallen insbesondere:

  • Satzungen nach Bauordnungsrecht (Gestaltungs- und/oder Erhaltungssatzungen, Klarstellungssatzungen etc.)
  • Interessensgebiete der Archäologie
  • Denkmalschutz

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der abrufbaren Informationen nicht besteht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das

Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542 803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)stadt-moelln.de

Über den nachfolgenden Link können Sie den Lageplan der archäologischen Denkmale und Interessensgebiete der Gemeinde Schretstaken einsehen:

Lageplan

Über nachfolgenden Link können Sie die Beschreibung der archäologischen Interessensgebiete einsehen:

Beschreibung

Frau Kerstin Orlowski
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Obere Denkmalschutzbehörde
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Telefon: 04621-387-20
Fax.: 04621-387-55
E-Mail: kerstin.orlowski@alsh.landsh.de
Internet: www.archaeologie.schleswig-holstein.de

Infrastruktur

Strassenbeleuchtung

Straßenleuchtenkataster

Übersicht Straßenleuchten (Plan)

Übersicht Straßenleuchten (technische Daten)

Vielen Dank an die Herren Davidsen und Lübcke vom Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Hilfe bei der Erstellung des digitalen Straßenleuchtenkatasters über MapSolultion!

Schretstaken strahlt in neuem Licht

Vor Kurzem wurde die energetische Aufrüstung der Straßenbeleuchtung in Schretstaken fertig gestellt. Die alten HQL-Lampen wurden durch neuste LED-Technik ersetzt, welche eine höhere Leuchtkraft, bei einem weitaus geringeren Stromverbrauch mit sich bringt. Da nahezu alle Lampen von einem 125 Watt-Betrieb auf 44 Watt umgestellt wurden, wird der von ihnen ausgehende CO² Ausstoß stark reduziert. Aufgrund der geringen Emissionswerte der neuen „Stela ARC-80" und der am Bullerberg, Dwerlanden und der Brunnenstraße installierten „Siteco Pilzleuchte" erhält die Gemeinde bei der Investition von ca.50.000 € eine Förderung in Höhe von 19.419,00 EUR aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesrepublik Deutschland.

Im diesem Zusammenhang hat die Gemeinde Schretstaken die Leuchtenstandorte digitalisiert. Die Standorte sowie die technischen Daten der Leuchten sind nun über eine Internetverbindung (z. B. Smartphone oder Tablet) abrufbar. Ein besonderer Dank gilt den Herren Davidsen und Lübcke vom Kreis Herzogtum Lauenburg, Servicestelle Geodaten, für die Unterstützung bei der Erstellung des Leuchtenkatasters.

Hinweis gem. Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative.

Das diesem Bericht zugrunde liegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter dem Förderkennzeichen 03KS2630 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt liegt beim Autor.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Amt Breitenfelde

Die Amtsvorsteherin
Bauwesen

Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542-803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de

Strassen- und Hausnummern

Straßen- und Hausnummernpläne

Die Gemeinden sind zuständig für die Vergabe der Straßennamen. Die Straßen erhalten einen Straßenschlüssel, der vom Katasteramt übernommen wird. Die Festsetzung der Hausnummern erfolgt durch das Amt Breitenfelde durch Bescheid (Verwaltungsakt).

In der nachfolgenden Tabelle können Sie in der Spalte "Nr." den amtlichen Straßenschlüssel entnehmen. In der Spalte "Hausnummernplan" gelangen Sie, sofern dieser schon erstellt ist, über einen weiterführenden Link zum Hausnummernplan der entsprechenden Straße. Es ist beabsichtigt, die Hausnummernpläne aller Straßen im Frühjahr 2015 zur Verfügung zu stellen.

Nr Strasse / Hausnummernplan
6000 A.-Paul-Weber-Straße
6050 Brunnenstraße
6100 Bullerberg
6450 Dwerlanden
6150 Fuhlenhagener Weg
6200 Hörn
6250 Lange Twiete
6300 Mühlentwiete
6310 Püngelshof
6350 Rawisch
6010 Riepenholz, keine Festsetzungen
6400 Rosengasse
6500 Talkauer Straße,keine Festsetzungen

 

Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für "...Orte in der Nähe von Hauptsverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen .....".

In Schrestaken ist der Abschnitt der B207 im Ortsteil Klein Schretsakten zu berücksichtigen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schretstaken hat in der Sitzung am 10.12.2014 den Lärmaktionsplan beschlossen.

Den Lärmaktionsplan der Gemeine Schretstaken können Sie hier, oder während der Öffnungszeiten, montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr einsehen.

Landschaftsplan

Die Gemeinde Schretsaken hat die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsplan dargestellt.

Der Landschaftsplan ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell für den Flächennutzungsplan.

Den Landschaftsplan der Gemeinde Schretstaken können Sie über nachfolgende Links einsehen:

Seiten 1 - 30

Seiten 31 - 60

Seiten 61 - 80

Anlagen - Seiten 1 - 30

Anlagen S. 31- 60

Pläne drehen: Mausklick auf das Symbol ">>" Werkzeuge -> dann auf "im Uhrzeigersinn drehen"

Vorrangige Flächen und Entwicklung

Maßnahmenplanung und Entwurf

Maßnahmen und Entwicklungen

Neubaugebiet/e

Neubaugebiet an der A.-Paul-Weber-Straße

Alle 14 Baugrundstücke im Bebauungsplan Nr. 4 (Püngelshof) sind zwischenzeitlich verkauft.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
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